Herzlich Willkommen auf meiner Internet-Seite
Ich bin als selbständiger Rechtsanwalt in München tätig. Gerne berate ich Sie zu Ihren rechtlichen Fragen und Problemen und stehe Ihnen dabei mit meinem fachlichen Rat zur Seite.
Sie bringen mir Ihr Vertrauen entgegen. Diese Wertschätzung Ihrerseits zu rechtfertigen ist der Anspruch, den ich an meine anwaltliche Tätigkeit stelle. Dabei stehen Sie als Mandant/in im Zentrum meiner Arbeit.
Persönlich und auf Ihren Einzelfall bezogen nehme ich mich Ihres Anliegens an. In einem ausführlichen und strukturierten Gespräch erörtern wir gemeinsam die für Sie relevanten Rechtsfragen. Ich informiere Sie über die rechtliche Situation und erkläre Ihnen dabei weitere mögliche rechtliche Schritte. So finden wir zusammen die individuell passende Lösung für Ihr Anliegen.
Dabei ist es mir wichtig, für Sie zu einer möglichst einvernehmlichen und konfliktfreien Lösung zu gelangen,aber falls es erforderlich sein sollte, streite ich auch für Ihr Recht.
Dabei kommen mir meine vielfältigen Erfahrungen aus einer höheren Leitungsfunktion bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstleistungsunternehmen und die langjährige Tätigkeit als nebenamtlicher Dozent für Zivilrecht an der Bayerischen Akademie der Sozialverwaltung zugute.
Tätigkeitsschwerpunkte meiner Anwaltskanzlei:
- Vertragsrecht (u.a. Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag)
- Schadensersatzrecht
- Familienrecht (u.a. elterliche Sorge, Betreuung, Ehescheidung)
- Erbrecht (u.a. Testament, Pflichtteil, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung)
- Fachliche Prüfung von behördlichen Entscheidungen
- Sozialrecht, insbesondere Recht der gesetzlichen Rentenversicherung
- Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeitenrecht
Besonderer Service:
Meine Kanzlei ist offiziell autorisierte Gütestelle nach dem bayerischen Schlichtungsgesetz.
Wichtige Informationen:
- Ein Schlichtungsverfahren bei einer Gütestelle ist vor Klageerhebung zum Amtsgericht gesetzlich vorgeschrieben
- Eine Klage kann nur erhoben werden, sofern ein vorheriges Schlichtungsverfahren gescheitert ist
- Ein Schlichtungsverfahren ist nur vorgesehen für bestimmte Nachbarstreitigkeiten, Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre (nicht Ehrverletzungen in Rundfunk oder Presse) und im Falle bestimmter Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Ein Schlichtungsverfahren kann bei allen Rechtsstreitigkeiten auch freiwillig durchgeführt werden
- Ein erfolgreiches Schlichtungsverfahren kann ggf. zügiger, unbürokratischer und kostengünstiger sein als ein Verfahren vor Gericht
Zwecks ausführlicher Informationen steht auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Justiz eine Broschüre zum Download zur Verfügung.
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